

- Mindestalter 15 Jahre.
- Damit darfst du ein einspuriges einsitziges Kfz fahren mit max. 50ccm Hubraum und max. 25km/h BbH.
- Ausbildung umfasst:
(6 Doppelstunden Theorieunterricht)
(90 Minuten Fahrausbildung)
(Theoretischer Prüfung beim TÜV)

- Mindestalter 15 Jahre.
- Kleinkrafträder mit max. 50ccm Hubraum und BbH von max. 45 km/h und max. 4 kw.
- Sowie drei- und vierrädrige Kfz mit max. 2 Sitzplätzen.

- Mindestalter 16 Jahre.
- Leichtkrafträder mit max. 125 ccm und 11 kw
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,1 kw/kg.
- Dreirädrige Kfz mit mehr als 45 km/h und max. 15 kw wie zB. Ape oder Elenator.
- AM wird miterteilt.
- Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A2.

- Mindestalter 18 Jahre.
- Zweirädrige Kfz mit max. 35 kw.
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 0,2 kw/kg.
- AM und A1 werden miterteilt.
- Aufstieg nach 2 Jahren mit praktischer Prüfung auf A.

- Mindestalter 24 Jahre oder Vorbesitz A2 -mindestens 2 Jahre.
- Zweirädrige Kfz ohne jegliche Beschränkung.
- AM, A1 und A2 werden miterteilt.

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- Kraftfahrzeuge bis 3500 kg zGM.
- Auch mit Anhänger bis 750 kg zGM oder Kombination deren zGM nicht über 3500 kg liegt.
- Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei BF17.
- AM und L werden miterteilt.

- Kombinationen aus Kfz bis 3500 kg zGM und Anhänger 3500 kg zGM.
- Mindestalter 18 bzw. 17 Jahre bei BF17.
- Vorbesitz B, kann aber in einem Ausbildungsgang mit B gemacht werden.
- Umfasst nur eine praktische Ausbildung und Prüfung.

Vorrausetzungen:
- Mindestalter 25 Jahre.
- 5 Jahre im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B.
Was darf gefahren werden:
- Leichtkrafträder bis max. 125ccm und max. 11 kw.
- Verhältnis Leistung/Gewicht max. 01 kw/kg.
- Keine Prüfung notwendig.
Ausbildungsumfang:
- 4 Doppelstunden motorradspezifischer Theorieunterricht.
- Mindestens 5 Doppelstunden praktische Fahrausbildung.
Wichtig:
- Achtung gilt nur innerhalb Deutschlands.
- Es wird kein A1 erteilt sondern lediglich Schlüsselzahl B196 daher kein Aufstieg möglich.

- Ab 01.04.2021 möglich.
- Grundsätzlich wie bei Klasse B. In der Ausbildung werden jedoch mindestens 10 Fahrstunden auf einem Fahrzeug mit Schaltung gefahren, bis dein Fahrlehrer feststellt, dass du mit einem Schaltfahrzeug fahren kannst.
- Den Rest der Ausbildung sowie deine praktische Prüfung kannst du auf einem Automatikfahrzeug ablegen.
- Du bekommst die Schlüsselzahl B197 eingetragen!
- Über Besonderheiten in Verbindung mit BE/C/D informieren wir dich gerne in einem persönlichen Gespräch.

Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe.

Dein Autoführerschein ist der Schlüssel zur Freiheit und Mobilität! Wir bereiten dich optimal auf deine Prüfung vor damit du sicher im Straßenverkehr unterwegs bist!



- Mindestalter 18 Jahre.
- Das darfst du mit dem C1-Führerschein fahren: Kraftfahrzeuge bis 7500 kg zGM.
- Auch mit Anhänger bis 750 kg zGM
- Ausbildung: Theoretische und praktische Ausbildung.
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt.
- Prüfungen: Trotz B-Führerschein müssen für die Klasse C1 erneut eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung abgelegt werden.

- Das darfst du mit dem C1E-Führerschein fahren: Kraftfahrzeuge der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg. Zulässiges Gesamtgewicht der Kombination beträgt 12.000 kg.
- Die Klasse BE ist mit inbegriffen.
- Ausbildung: nur praktische Ausbildung.
- Prüfungen: Für den Führerschein der Klasse C1E muss keine eigene Theorieprüfung abgelegt werden, sondern lediglich eine praktische Prüfung.

- Mindestalter 21 Jahre.
- Das darfst du mit dem C-Führerschein fahren: Kraftfahrzeuge über 3500 kg zGM.
- Auch mit Anhänger bis 750 kg zGM
Die Klasse C1 ist mit inbegriffen.
- Ausbildung: Theoretische und praktische Ausbildung.
- Befristung: Alle „Lkw-Klassen“ werden nur für 5 Jahre erteilt.
- Prüfungen: Trotz B-Führerschein müssen für die Klasse C erneut eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung abgelegt werden.

- Das darfst du mit dem CE-Führerschein fahren: Kraftfahrzeuge der Klasse C mit einem Anhänger über 750 kg.
- Die Klasse BE, C1E und T ist mit inbegriffen.
- Ausbildung: Theoretische und praktische Ausbildung.
- Prüfungen: Für die Klasse CE muss erneut eine Theorieprüfung und eine praktische Prüfung abgelegt werden.

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- Mindestalter: 24 Jahre (18 Jahre bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer).
- berechtigt zum Fahren eines Busses, in dem mehr als 8 Personen befördert werden können, und eines Anhängers bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg
- Vorbesitz der Klasse B notwendig
- enthaltene Klassen: D1

- Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer)
- berechtigt zum Fahren eines Busses der Klasse D1 mit einem Anhänger über einer zulässigen Gesamtmasse von 750 kg
- Vorbesitz der Klassen B und D1 notwendig
- enthaltene Klassen: BE

- Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer)
berechtigt zum Fahren von Kfz, die max. 8 Meter lang sind und in denen 8 bis 16 Personen befördert werden können (plus Fahrer)
- Anhänger darf bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von max. 750 kg gezogen werden
- Vorbesitz der Klasse B notwendig

- Mindestalter: 24 Jahre (18 Jahre bei der Ausbildung zum Berufskraftfahrer)
- berechtigt zum Fahren eines Busses mit Anhänger, dessen zulässiges Gesamtgewicht über 750 kg liegt
- Vorbesitz der Klasse B und D notwendig
- enthaltene Klassen: BE, D1, D1E

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